
Unternehmensgründung in Mexiko
Eine Unternehmensgründung in Mexiko reicht von der Genehmigung des Namens bis zur Eröffnung des Bankkontos. Erfahrene Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare führen die Unternehmensgründung in Mexiko durch und stellen sicher, dass die Struktur ihren Anforderungen und den behördlichen Auflagen entspricht. Folgende Schritte gehören zu einer Unternehmensgründung in Mexiko:
Genehmigung über die Verwendung des Namens
Der erste Schritt bei der Unternehmensgründung in Mexiko ist die Abklärung des Namens. Sie erhalten vom Wirtschaftsministerium die Genehmigung zur Verwendung des Namens. Zu diesem Zweck prüft das Ministerium, ob es kein anderes Unternehmen mit demselben Namen gibt. Wenn Sie dies online tun möchten, benötigen Sie Ihre elektronische Signatur.
Satzung erstellen
Im zweiten Schritt ist für die Unternehmensgründung in Mexiko eine für das Vorhaben passende Satzung notwendig. Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten und einem Notar erstellen wir für Sie die Satzung. In diesem Dokument, das von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss, werden die allgemeinen und besonderen rechtlichen Aspekte der Gesellschaft festgelegt (z. B. Gesellschaftszweck, Stammkapital und Geschäftsordnung).
Mitteilung über die Verwendung
Als nächster Schritt muss bei der Unternehmensgründung in Mexiko eine Mitteilung über die Verwendung des Firmennamens erstellt werden. Der Notar, der die Gründung der Gesellschaft vorgenommen hat, teilt dem Wirtschaftsministerium die Daten der Personen mit, die sich zur Gründung der neuen Gesellschaft zusammengeschlossen haben, sowie den Namen, den sie verwenden werden, damit er nicht von anderen Personen verwendet wird.
Eintragung in das öffentliche Handelsregister
Nach der Unternehmensgründung durch unseren mexikanischen Notar des Vertrauens erfolgt die Eintragung in das öffentliche Handelsregister. Für die Eintragung sind Gebühren zu entrichten, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind.
Eintragung in das föderale Steuerzahlerregister
Der nächste wichtige Schritt im Rahmen der Unternehmensgründung in Mexiko ist die Eintragung in das föderale Steuerzahlerregister. Dieses Verfahren wird vor dem Steuerverwaltungsdienst SAT durchgeführt und weist das Unternehmen als juristische Person aus. Im Rahmen der Eintragung des Unternehmens in das mexikanische Steuerzahlungsregister wird dann die Steuernummer, der sogenannte RFC, zugewiesen.
Registrierung bei der mexikanischen Sozialversicherung (IMSS)
Im Zuge der Unternehmensgründung in Mexiko erfolgt auch die Registrierung bei der mexikanischen Sozialversicherung (IMSS). Auch wenn zu Beginn nur die Gründungsgesellschafter im Unternehmen arbeiten, ist eine Anmeldung bei der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt erforderlich, um die Einstellung von Personal zu melden.
Eintragung in das RNIE
Nach mexikanischem Recht müssen sich Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in das Nationale Register für ausländische Investitionen (RNIE) eintragen lassen. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit sehr großen Kapitalbeteiligungen dem RNIE jährliche Finanzberichte vorlegen.
Unabhängig vom Einwanderungsstatus eines Ausländers dürfen Sie in Mexiko in der Regel die Gründungsurkunde als Gesellschafter des Unternehmens unterzeichnen. Allerdings gibt es bestimmte Tätigkeiten, bei denen die Beteiligung verboten oder eingeschränkt ist, weshalb diese Frage sorgfältig geprüft und von Fachleuten überwacht werden sollte. Aus diesem Grund ist es am besten, diesen Schritt in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten in Mexiko zu unternehmen.
Bei welchen weiteren Einrichtungen Sie Ihr Unternehmen anmelden müssen, hängt von der Art der Tätigkeit, der Gemeinde und dem Bundesstaat ab, in dem es ansässig ist. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie ein Unternehmen in Mexiko gründen, kontaktieren Sie uns.
Kurz gesagt, die Gründung eines Unternehmens in Mexiko erfordert eine Reihe von Verfahren, die Sie nicht alleine durchführen können. Es ist zwar möglich, den Firmennamen selbst zu beantragen, aber ab diesem Zeitpunkt ist die Unterstützung durch ein spezialisiertes Anwaltsteam unerlässlich. Auch für andere notwendige Schritte bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Neugründung in Mexiko, wie z. B. die Anmeldung bei der SAT oder die Registrierung beim IMSS, ist die Anwesenheit des/der gesetzlichen Vertreter(s) des Unternehmens erforderlich.
Rechtsformen
Es stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung die zum Teil große Ähnlichkeiten mit europäischen Rechtsformen aufweisen. Die Unternehmensgründung in Mexiko ist in Form einer Kapitalgesellschaft möglich. Es stehen grundsätzlich die Unternehmensformen Sociedad Anónima (S.A.) und die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R. L.) zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine Betriebsstätte oder eine Repräsentanz zu eröffnen. Wir sind eine Unternehmensberatung, die auf Mexiko spezialisiert ist, und kümmern uns um die Unternehmensgründung und alle Anmeldungsprozesse. Im Folgenden soll näher auf die unterschiedlichen Rechtsformen eingegangen werden.

Welche sind die gängigsten Gesellschaftsformen bei der Unternehmensgründung in Mexiko?
Unternehmensgründung einer Sociedad Anónima (S.A.) in Mexiko
Viele Unternehmer entscheiden sich für die Gründung der Rechtsform SA (Sociedad Anonima) in Mexiko. Die Rechtsform SA (Sociedad Anónima) entspricht der Aktiengesellschaft und ist die am häufigsten genutzte Option. Die Unternehmensform SA benötigt zur Unternehmensgründung in Mexiko mindestens zwei Aktionäre, die mit der Höhe ihrer Einlage haften. Ein Mindestkapital zur Gründung der SA Sociedad Anónima ist nicht mehr notwendig. Unsere Unternehmensberatung für Mexiko kennt die Vor- und Nachteile der Rechtsform SA (Sociedad Anónima) im Detail und kümmert sich um die Gründung und alle Anmeldeprozesse.
Unternehmensgründung einer Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) in Mexiko
Die Sociedad de Responsabilidad Limitada entspricht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Mexiko werden zur Unternehmensgründung einer S. de R.L. mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt. Die Gesellschafter werden bis zur Höhe ihrer Einlage zur Haftung herangezogen. Bei der Unternehmensgründung ist in Mexiko kein Mindestkapital notwendig. Wir informieren Sie gerne über die konkreten Vorteile und die praktischen Implikationen dieser Unternehmensform.
Establecimiento Permanente (Betriebsstätte)
Durch die Eröffnung einer Betriebsstätte kann das ausländische Unternehmen am Rechtsverkehr teilnehmen und somit z.B. Personal einstellen, Rechnungen ausstellen und Zahlungen lokal tätigen. Jedoch ist eine Betriebsstätte keine eigenständige juristische Person, was bedeutet, dass die ausländische Firma vollumfänglich für die Aktivitäten der Betriebsstätte haftet. Unsere Mexiko Experten beraten Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen einer Betriebsstätte.
Repräsentanz
Wenn Sie sich in Mexiko eher auf Geschäftsanbahnung, Marketing und Akquise fokussieren möchten, ist die Eröffnung einer Repräsentanz in manchen Fällen sinnvoll. Eine Repräsentanz darf selber kein Einkommen erzielen oder Verträge aushandeln, kann aber Personal einstellen und am Rechtsverkehr teilnehmen. Da bei Einstellung von lokalem Personal Steuern und Sozialversicherungsbei-träge abgeführt werden müssen, ist es notwendig, eine Steuernummer zu beantragen. Es müssen jedoch keine Steuern gezahlt werden. Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person und ihre Aktivitäten sind direkt der ausländischen Firma anzurechnen.