Unternehmensgründung in Mexiko
Im Zuge der Unternehmensgründung in Mexiko gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen, die gewählt werden können. In Mexiko ist die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima de Capital Variable mit der Abkürzung S.A. de C.V.) eine sehr verbreitete Rechtsform. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable mit der Abkürzung S. de R.L. de C.V.) ist auch sehr weit verbreitet. Sie haben auch die Möglichkeit eine Betriebsstätte oder eine Repräsentanz in Mexiko zu eröffnen.
Die Gründung eines operativen Unternehmens reicht von der Genehmigung des Unternehmensnamens, über die Unternehmensgründung durch einen mexikanischen Notar bis zur Eröffnung des Bankkontos. Unser deutschsprachiges Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten führt die Unternehmensgründung in Mexiko.
1. Rechtsformen bei der Unternehmensgründung in Mexiko
Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.)
Die Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.) ist eine Aktiengesellschaft und die am häufigsten genutzte Option in Mexiko. Die Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.) verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aktiengesellschaft ist durch ein in Aktien unterteiltes Grundkapital gekennzeichnet, das von den Aktionären gekauft und verkauft werden kann. Die Haftung der Aktionäre ist auf den Betrag ihrer Aktien beschränkt.
Darüber hinaus muss die Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.) in Mexiko beim Wirtschaftsministerium eingetragen werden und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Erstellung und Eintragung ihrer Satzung, die Wahl eines Verwaltungsrats und die Abhaltung von Aktionärsversammlungen, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Sie benötigt zur Gründung mindestens zwei Aktionäre, die mit der Höhe ihrer Einlage haften. Ein Mindestkapital zur Gründung einer Sociedad Anónima ist in Mexiko nicht mehr notwendig.
Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.)
Eine Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.) ist in Mexiko eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensform, bei der das Haftungsrisiko der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt ist. Eine Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.) muss mindestens zwei und darf höchstens 50 Gesellschafter haben und ihr Stammkapital muss in Anteile aufgeteilt werden. Die Anteile können nicht öffentlich gehandelt werden und die Gesellschaft darf keine Aktien ausgeben. Die Gesellschaft muss eine Satzung haben, in der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft festgelegt sind.
Die Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.) ist in Mexiko eine beliebte Rechtsform für kleinere Unternehmen, da sie einfacher zu gründen und zu führen ist als eine Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.), die mexikanische Aktiengesellschaft. Die Gründung einer Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.) ist jedoch immer noch mit einigen bürokratischen Hürden verbunden. Sie erfordert die Registrierung bei der Handelskammer sowie die Einhaltung von steuerlichen Verpflichtungen.
Establecimiento Permanente (Betriebsstätte)
In Mexiko wird ein Establecimiento Permanente als eine feste Betriebsstätte definiert, die von einem ausländischen Unternehmen in Mexiko betrieben wird. Eine Betriebsstätte wird dann als „permanent“ angesehen, wenn sie eine feste physische Präsenz in Mexiko hat und dauerhaft oder regelmäßig Geschäfte ausführt.
Ein Establecimiento Permanente kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Filialen, Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder Agenten, die berechtigt sind, Verträge im Namen des ausländischen Unternehmens abzuschließen. Der Zweck einer festen Betriebsstätte ist es, sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen, die in Mexiko Geschäfte tätigen, dieselben Steuerverpflichtungen erfüllen wie inländische Unternehmen.
Wenn ein ausländisches Unternehmen in Mexiko ein Establecimiento Permanente hat, muss es in Mexiko Steuern auf seine Gewinne zahlen und eine Steuererklärung einreichen. Das Unternehmen muss auch in Mexiko registriert sein und sich an alle lokalen Vorschriften halten, einschließlich der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Umwelt
Repräsentanz
Wenn Sie sich in Mexiko eher auf Geschäftsanbahnung, Marketing und Akquise fokussieren möchten, ist die Eröffnung einer Repräsentanz in manchen Fällen sinnvoll. Eine Repräsentanz darf selbst kein Einkommen erzielen oder Verträge aushandeln, kann aber Personal einstellen und am Rechtsverkehr teilnehmen. Da bei Einstellung von lokalem Personal Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, ist es notwendig, eine Steuernummer zu beantragen. Es müssen jedoch keine Steuern gezahlt werden. Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person und ihre Aktivitäten sind direkt der ausländischen Firma anzurechnen.
2. Genehmigung über die Verwendung des Namens vor der Gründung des Unternehmens in Mexiko
Der nächste Schritt bei der Unternehmensgründung in Mexiko ist die Abklärung des Namens. Sie erhalten vom Wirtschaftsministerium die Genehmigung zur Verwendung des Namens. Zu diesem Zweck prüft das Ministerium, ob es kein anderes Unternehmen mit demselben Namen gibt. Wenn Sie dies online tun möchten, benötigen Sie Ihre elektronische Signatur.
3. Satzung erstellen und notarielle Beglaubigung zur Unternehmensgründung in Mexiko
Im zweiten Schritt ist für die Unternehmensgründung in Mexiko eine für das Vorhaben passende Satzung notwendig. Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten und einem Notar erstellen wir für Sie die Satzung. In diesem Dokument, das von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss, werden die allgemeinen und besonderen rechtlichen Aspekte der Gesellschaft festgelegt (z. B. Gesellschaftszweck, Stammkapital und Geschäftsordnung).
4. Mitteilung über die Verwendung des Firmennamens nach der Gesellschaftsgründung
Als nächster Schritt muss bei der Unternehmensgründung in Mexiko eine Mitteilung über die Verwendung des Firmennamens erstellt werden. Der Notar, der die Gründung der Gesellschaft vorgenommen hat, teilt dem Wirtschaftsministerium die Daten der Personen mit, die sich zur Gründung der neuen Gesellschaft zusammengeschlossen haben, sowie den Namen, den sie verwenden werden, damit er nicht von anderen Personen verwendet wird.
5. Eintragung des in Mexiko gegründeten Unternehmens in das öffentliche Handelsregister
Nach der Unternehmensgründung durch unseren mexikanischen Notar des Vertrauens erfolgt die Eintragung in das öffentliche Handelsregister. Für die Eintragung sind Gebühren zu entrichten, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind.
6. Eintragung der Gesellschaft in das föderale Steuerzahlerregister
Der nächste wichtige Schritt im Rahmen der Unternehmensgründung in Mexiko ist die Eintragung in das föderale Steuerzahlerregister. Dieses Verfahren wird vor dem Steuerverwaltungsdienst SAT durchgeführt und weist das Unternehmen als juristische Person aus. Im Rahmen der Eintragung des Unternehmens in das mexikanische Steuerzahlungsregister wird dann die Steuernummer, der sogenannte RFC, zugewiesen.
7. Registrierung des mexikanischen Unternehmens bei der mexikanischen Sozialversicherung (IMSS)
Im Zuge der Unternehmensgründung in Mexiko erfolgt auch die Registrierung bei der mexikanischen Sozialversicherung (IMSS). Auch wenn zu Beginn nur die Gründungsgesellschafter im Unternehmen arbeiten, ist eine Anmeldung bei der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt erforderlich, um die Einstellung von Personal zu melden.
8. Eintragung der Gesellschaft in das RNIE
Nach mexikanischem Recht müssen sich Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in das Nationale Register für ausländische Investitionen (RNIE) eintragen lassen. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit sehr großen Kapitalbeteiligungen dem RNIE jährliche Finanzberichte vorlegen.
9. Weitere Anmeldungen nach der Unternehmensgründung in Mexiko
Unabhängig vom Einwanderungsstatus eines Ausländers dürfen Sie in Mexiko in der Regel die Gründungsurkunde als Gesellschafter des Unternehmens unterzeichnen. Allerdings gibt es bestimmte Tätigkeiten, bei denen die Beteiligung verboten oder eingeschränkt ist, weshalb diese Frage sorgfältig geprüft und von Fachleuten überwacht werden sollte. Aus diesem Grund ist es am besten, diesen Schritt in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten in Mexiko zu unternehmen.
Bei welchen weiteren Einrichtungen Sie Ihr Unternehmen anmelden müssen, hängt von der Art der Tätigkeit, der Gemeinde und dem Bundesstaat ab, in dem es ansässig ist. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie ein Unternehmen in Mexiko gründen, kontaktieren Sie uns.

Kurz gesagt, die Gründung eines Unternehmens in Mexiko erfordert eine Reihe von Verfahren, die Sie nicht allein durchführen können. Es ist zwar möglich, den Firmennamen selbst zu beantragen, aber ab diesem Zeitpunkt ist die Unterstützung durch ein spezialisiertes Anwaltsteam unerlässlich. Auch für andere notwendige Schritte bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Neugründung in Mexiko, wie z. B. die Anmeldung bei der SAT oder die Registrierung beim IMSS, ist die Anwesenheit des/der gesetzlichen Vertreter(s) des Unternehmens erforderlich. Unser deutschsprachiges Team kümmert sich um die erfolgreiche und schnelle Unternehmensgründung in Mexiko.